General- und Vorsorgevollmacht – Verantwortung absichern
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie schon heute, wer in Ihrem Sinne handeln darf – im Alltag, bei Behörden oder medizinischen Fragen. Als Notarin in Bopfingen berate ich Sie umfassend und erstelle eine rechtssichere Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen.
Formular zur Vorbereitung
Damit wir Ihre notarielle Angelegenheit optimal vorbereiten können, finden Sie hier alle relevanten Formulare. Bitte füllen Sie das passende Dokument aus und senden Sie es uns vor Ihrem Termin zu.
- Formular General- und Vorsorgevollmacht
Was ist eine General- und Vorsorgevollmacht?
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln – sei es im Alltag, bei Bankgeschäften, gegenüber Behörden oder im medizinischen Bereich.
Viele Vollmachtgeber wünschen sich, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig ist, um eine handlungsfähige Vertretung bis zur Klärung der Erbfolge sicherzustellen.
Da es sich um eine weitreichende Entscheidung handelt, sollte eine solche Vollmacht nur an Personen mit größtem Vertrauen erteilt werden.
Umfang der Vollmacht – wirtschaftlich & persönlich
Die Vollmacht umfasst in der Regel zwei zentrale Bereiche:
Generalvollmacht – für wirtschaftliche und behördliche Angelegenheiten
Vorsorgevollmacht – für medizinische und persönliche Belange
Im medizinischen Bereich darf die bevollmächtigte Person nur dann handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Im wirtschaftlichen Bereich hingegen genügt der Besitz einer notariellen Ausfertigung, um handeln zu können – unabhängig von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand.
Rechtssicherheit durch notarielle Ausfertigung
Damit der Bevollmächtigte im Ernstfall handlungsfähig ist, erhält er eine offizielle Ausfertigung der Vollmacht – diese fungiert als „Ausweis“ gegenüber Banken, Ämtern oder Ärzten.
Aus Gründen der Kontrolle werden diese Ausfertigungen in der Regel dem Vollmachtgeber selbst übergeben. So können Sie entscheiden, wann und wem Sie die Vollmacht zur Verfügung stellen.